Betreiber von Photovoltaikanlagen
15.04.10Liebe Kunden,
erfreulicherweise sind eine wachsende Zahl unserer (potentiellen) Kunden selbst Betreiber von Photovoltaikanlagen und somit Produzenten von umweltfreundlichem und verantwortungsvoll produziertem Strom. Neben dem Umweltgedanken ist dies eine sichere und finanziell interessante Investition in unser aller Zukunft.
In letzter Zeit werden vermehrt die Fragen an uns heran getragen, ob man als Betreiber einer Photovoltaikanlage trotzdem seinen Stromversorger frei wählen kann oder ob man beispielsweise als zukünftiger Betreiber zurück zu seinem örtlichen Grundversorger muss, um dort den Strom für seinen Eigenbedarf zu beziehen.
Auf beide Fragen ist klar mit NEIN zu antworten. Das EEG verpflichtet den Netzbetreiber zu einem gesetzlich fixierten Preis den Strom aus der Photovoltaikproduktion abzunehmen und zu vergüten. Hier entsteht ein völlig neues und separates Vertragsverhältnis, sodass auch weiterhin eine freie Wahl des Stromversorgers möglich ist.



